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Erste Entscheidungen zur Dokumentationspflicht

In einer der ersten Entscheidungen hat das Saarländische Oberlandesgericht (Urteil vom 27. Januar 2010 – Aktenzeichen: 5 U 337/09) zur Beweislastverteilung bei der Beratungs- und Dokumentationspflicht in der Versicherungsvermittlung Stellung genommen
Sind Inhalt und Umfang eines Gesprächs zwischen Kunde und Vermittler streitig, so liegt die sog. „sekundäre Darlegungslast“ dafür beim Versicherungsvermittler, dass eine nach Inhalt und Umfang sachgerechte Aufklärung und Beratung erfolgt ist, so das Gericht.

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Quelle: experten

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